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Halten Sie die Register für geistiges Eigentum auf dem neuesten Stand
Ändern sich die Angaben zu Ihren Rechten an geistigem Eigentum? Dann ist es ratsam, diese Änderungen auch in den amtlichen Schutzrechtsregistern zu vermerken. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich der satzungsgemäße Name, die Anschrift oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert oder wenn jemand eine Lizenz für Ihre Schutzrechte vergibt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum es wichtig ist, Änderungen rechtzeitig in das Register einzutragen, auch wenn keine Pflicht zur Eintragung in die Schutzrechtsregister besteht. Wir haben sie für Sie aufgelistet.
1. Drittwirkung
Sobald eine Änderung in das Register eingetragen ist, weiß jeder davon, auch Ihre Wettbewerber. In mehreren Ländern ist dies von besonderer Bedeutung. So können Sie beispielsweise keinen Schadensersatz für eine Rechtsverletzung verlangen, wenn die Daten im öffentlichen Register falsch sind. Darüber hinaus kann eine korrekte Eintragung auch dann erforderlich sein, wenn Sie später eine Lizenz oder die Übertragung Ihrer Rechte beantragen. Besonders kompliziert wird es, wenn es eine ganze Reihe von Änderungen gegeben hat, die in einem Register nicht oder nicht korrekt wiedergegeben sind. Denken Sie auch daran, dass verschiedene offizielle Stellen/Register alle Mitteilungen über Ihre Rechte an geistigem Eigentum an den im Register eingetragenen Inhaber senden.
2. Kosteneinsparungen
Bei der Anmeldung von Rechten an geistigem Eigentum wird häufig der Weg beschritten, dass eine einzige Anmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Reihe verschiedener nationaler Rechte führt. Es ist dann ratsam, Änderungen, die vor diesem Zeitpunkt in der Anmeldung eintreten, in diesem Stadium zu melden. Dadurch werden zusätzliche Kosten vermieden, da es in der Regel teurer ist, jedes nationale Register zu einem späteren Zeitpunkt separat zu aktualisieren.
3. Prioritätsanmeldungen
Bei Patentanmeldungen können während des Prioritätsjahres Nachanmeldungen eingereicht werden, auch im Ausland. Es ist wichtig, dass die Angaben der früheren Anmeldungen mit denen der Nachanmeldungen übereinstimmen. Dies kann für eine gültige Inanspruchnahme der Priorität wichtig sein, die für die Gültigkeit Ihres Schutzrechts von entscheidender Bedeutung sein kann. Darüber hinaus müssen für (ausländische) Nachanmeldungen oft Vollmachten unterzeichnet werden. Diese Vollmachten sollten die aktuellen - derzeit eingetragenen - Unternehmensdaten enthalten.
4. Laufende Anmeldungen
Für Anmeldungen, die noch nicht patentiert sind, gibt es in den meisten Ländern die Möglichkeit, Teilanmeldungen einzureichen. Bei der Einreichung dieser Anmeldungen kann es zu Komplikationen kommen, wenn die Daten für die Stammanmeldung nicht auf dem neuesten Stand sind. Es ist daher wichtig, die richtigen Daten für anhängige Anmeldungen rechtzeitig zu registrieren.
Die Patentanwälte von V.O. helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Patenten. Bei anderen Rechten des geistigen Eigentums können Ihnen die Marken- und Designanwälte von V.O. weiterhelfen.
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