Einblick

Marken und Metaversum 

Besteht Handlungsbedarf?

Metaversum ist der Begriff für Aktivitäten, bei denen sich Menschen über virtuelle Welten und nicht über ein traditionelles soziales Netzwerk verbinden. Sie tun dies mit Hilfe von virtuellen Brillen, Helmen und haptischen Handschuhen. Marken sind zunehmend Teil dieser virtuellen Welten. Dann kommt auch der Schutz dieser Marken ins Spiel.

Eigentlich gibt es nicht das eine Metaversum, sondern mehrere Metaversen. Derzeit werden schätzungsweise 10.000 Metaversen von einer großen Anzahl von Teams und privaten Unternehmen entwickelt. Neben Gaming-Anwendungen sind die höchsten Wachstumsraten im Metaversum beim traditionellen Handel, in E-Commerce und digitalen Assets zu finden. Analysten prognostizieren, dass Metaversen bis 2030 einen Umsatz von 191 Milliarden US-Dollar ausmachen werden.

Virtuell und austauschbar

Bestehende Markeneinträge von Waren und Dienstleistungen aus der „realen“ Welt decken deren digitale Nutzung nicht ab. Daher ist es wichtig, die Registrierung für die digitale Nutzung gezielt zu beantragen. Das Europäische Markenamt (EUIPO) erhält dafür immer mehr Markenanmeldungen. Unterschieden wird zwischen virtuellen Gütern oder Dienstleistungen und Non-Fungible Token (NFTs). Bei letzteren handelt es sich um eindeutige digitale Zertifikate, mit denen der Besitzer eines digitalen Objekts sein Eigentum nachweisen kann.


„Virtuelle Güter“ werden vom EUIPO als digitale Inhalte oder Bilder betrachtet. Das EUIPO stuft virtuelle Güter und NFTs in die Schutzklasse 9 ein. Die entsprechenden virtuellen Dienstleistungen, wie z. B. der Online-Handel mit herunterladbaren digitalen Inhalten oder virtuellen Gütern, die durch NFTs authentifiziert wurden, gehören zur Klasse 35. Namhafte Namen wie Apple, Amazon, BMW, Burberry, Deutsche Telekom, Gucci und Heineken haben bereits den Schutz ihrer Markenrechte in diesen Klassen beantragt.

Wirksamer Schutz

Der Markenschutz im Metaversum zielt darauf ab, die eigenen Rechte besser zu handhaben und bildet einen wirksamen Schutz gegenüber Dritten. So gewann die Lifestyle-Marke Hermès in den USA ein Markenverletzungsverfahren gegen den Künstler Mason Rothschild. Er bot im Metaversum NFT-Versionen der berühmten Birkin-Handtasche als „Metabirkins“ an.

Metaversum-Markenstrategie

Sie sind noch nicht aktiv im Metaversum? Dann können Sie Ihre Markenrechte für den virtuellen Raum an Dritte lizenzieren. Des Weiteren senden Sie mit dem Eintrag der Marken in den Schutzklassen 9 und 35 das Signal, dass Sie in Zukunft im Metaversum aktiv werden wollen.


Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Überwachung der Eigenmarke auf die Schutzklassen 9 und 35 auszudehnen, um frühzeitig Kenntnis von potenziell rechtsverletzenden Aktivitäten Dritter in der virtuellen Welt zu erlangen.


Mit einer maßgeschneiderten Metaversum-Markenstrategie sind Sie vorbereitet. V.O. kann Ihnen dabei helfen.

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren?

Kontakt:

Claudia Meindel

089 890636936

Teilen

Marco Box