Erfinderische Tätigkeit in Europa:
    Gemeinsamkeitenund
Unterschiede bei EPA, EPG und Deutschem Patent- und Markenamt

Die Erlangung und Durchsetzung von Patentrechten in Europa erfordert Verständnis dafür, wie die verschiedenen Behörden und Gerichte die erfinderische Tätigkeit beurteilen. Obwohl die rechtliche Anforderung im Wesentlichen dieselbe ist – die Erfindung darf für die Fachperson nicht naheliegend gewesen sein –, unterscheiden sich die vom Europäischen Patentamt (EPA), dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angewandten Prüfungsansätze in wesentlichen Punkten.


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