Große Beschwerde-kammer erweitert den Begriff 
     ‘Stand der Technik’ 
     in G 1/23

Am 2. Juli 2025 entschied die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in der Rechtssache G 1/23, die auch als „Solarzellenfall“ bekannt ist. In dieser Entscheidung wird geklärt, ob ein vermarktetes Produkt zum Stand der Technik gehört, auch wenn es nicht vollständig analysiert oder nachgeahmt werden kann. Dies ist vor allem für komplexe chemische Erzeugnisse von Bedeutung, deren genaue Zusammensetzung und Herstellungsverfahren nicht öffentlich bekannt sind, während das Erzeugnis bereits auf dem Markt ist.



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