EInblick

Unrechtmäßige Patentinhaberschaft und wie sie zu vermeiden ist 

Die Entwicklung neuer Erfindungen ist oft durch die Zusammenarbeit verschiedener Parteien gekennzeichnet. Es ist ratsam, die Inhaberschaft an potenziellen Erfindungen bereits vor Beginn der Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag zu vereinbaren, um intensive Diskussionen oder gar eine Klage wegen widerrechtlicher Entnahme zu vermeiden, wenn später eine Patentanmeldung eingereicht werden soll oder bereits eingereicht wurde. Wenn eine Partei eine Patentanmeldung einreicht, ohne das alleinige Recht an der Erfindung zu haben und oft ohne die andere Partei zu informieren, kann die andere Partei eine solche Klage bei einem nationalen Gericht oder dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) einreichen. Oftmals erfährt die Partei, die nicht an der Anmeldung beteiligt war, erst nach 18 Monaten, d. h. nach der Veröffentlichung der Anmeldung durch das Patentamt, dass eine Patentanmeldung eingereicht worden ist. Es kann dann schwierig sein, Informationen und Beweise zu sammeln, die die (Mit-)Inhaberschaft an der Anmeldung belegen.

Wahrer Eigentümer 

Bei Klagen auf widerrechtliche Entnahme muss geklärt werden, wer rechtmäßiger Eigentümer der Erfindung ist und, was oft noch komplizierter ist, wer zu der Erfindung beigetragen hat. Dies muss dem Gericht im Einzelnen nachgewiesen werden. Infolgedessen kann eine Anmeldung in vollem Umfang auf den wahren Anmelder übertragen werden, oder die Parteien werden zu gemeinsamen Anmeldern bzw. Patentinhabern.

Wenn Teile einer Erfindung bereits vor Beginn der Zusammenarbeit von einer Partei erforscht oder entwickelt worden sind, kann es ratsam sein, vor Beginn der Zusammenarbeit eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung einzureichen. Die Priorität dieser Anmeldung kann später, innerhalb eines Jahres ab dem Anmeldetag der Prioritätsanmeldung, in Anspruch genommen werden, wenn eine gemeinsame Anmeldung der Kooperationspartner eingereicht wird. Alternativ kann die frühzeitige Anmeldung zurückgenommen oder auf die andere Partei übertragen werden, wenn vereinbart wurde, dass diese Partei die alleinige Anmelderin der gemeinsamen Erfindung sein soll.

Protokolle

Darüber hinaus ist es ratsam, auch von kurzen Besprechungen Protokolle anzufertigen und Telefonnotizen oder Aufzeichnungen von Videokonferenzen anzufertigen, damit später detailliert belegt werden kann, wer welchen Beitrag zur Erfindung geleistet hat. Ebenso wichtig ist das Führen von datierten Aufzeichnungen über Ihre eigenen FuE-Arbeiten und Ideen.


Die Bedeutung der verschiedenen Beiträge kann sich während des Prüfungsverfahrens der Anmeldung ändern, je nachdem, um welche erteilungsfähige Erfindung es sich handelt. Wenn beispielsweise nur bestimmte Teile der Erfindung für patentfähig befunden werden, können sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Das Gericht, das über eine Klage auf widerrechtliche Entnahme entscheidet, muss all diese Aspekte abwägen.

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