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Bin ich der Erfinder, wenn ich bedeutende Experimente durchgeführt habe, die zu einer Erfindung geführt haben?

Bei einer Patentanmeldung (oder einem Patent) haben die Erfinder, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, zumindest das Recht, genannt zu werden. In einigen Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten, gibt es einen zusätzlichen Grund, die richtigen Erfinder zu nennen. Wenn in einem solchen Land die falschen Personen als Erfinder genannt werden, ist das Patent möglicherweise nicht durchsetzbar. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es sehr wichtig, den oder die Erfinder einer Erfindung korrekt zu identifizieren. Dies kann manchmal zu Diskussionen oder sogar Konflikten führen.
Beitragen zu der Idee
Es mag überraschen, aber die Person, die die Experimente durchführt, ist nicht automatisch der Erfinder. Auch dann nicht, wenn diese Person den größten Teil der Arbeit geleistet und viel Zeit in die Forschung investiert hat. Um als Erfinder benannt zu werden, muss diese Person einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet haben.
Ein Laborant, der nur die Anweisungen eines Vorgesetzten befolgt, ohne selbst etwas beizutragen, gilt normalerweise nicht als Erfinder. Der Vorgesetzte gilt als Erfinder, da er häufig an der Entwicklung des Konzepts für die Erfindung beteiligt ist.
Die Praxis ist oft weniger schwarz-weiß. Ein Labortechniker befolgt in der Regel nicht einfach blindlings Anweisungen, sondern löst in der Regel unerwartete Probleme, die während der Forschung auftreten. Wenn diese Probleme den Kern der Erfindung berühren, trägt diese Person damit zur Erfindung bei. In solchen Fällen können sowohl der Labortechniker als auch der Betreuer als Erfinder angesehen werden.
Im Detail besprechen
Um festzustellen, wer als Erfinder benannt werden soll, ist es oft notwendig, im Detail zu erörtern, welchen Beitrag jede einzelne Person zur Erfindung geleistet hat. Sie sind sich nicht sicher, wer der/die rechtmäßige(n) Erfinder einer bestimmten Erfindung ist/sind? Dann bitten Sie Ihren Patentanwalt, mit Ihnen zu überlegen.
Lesen Sie auch: „Das Deutsche Arbeitnehmererfindergesetz“
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