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Das EPG feiert seinen ersten Geburtstag

Das einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein neues europäisches Gericht, das auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist. Es ist derzeit in 17 europäischen Ländern zuständig, und Rumänien wird ab dem 1. September 2024 als 18tes Land hinzukommen. Sein Start am 1. Juni 2023 ist ein Meilenstein im gewerblichen Rechtsschutz. Was können wir aus dem ersten Jahr des EPG lernen?

Die Zahlen

Seit seiner Gründung bis Ende April 2024 sind beim EPG 341 Patentklagen eingegangen, von denen 123 Verletzungsklagen waren. In 54 dieser Verletzungsfälle wurden 153 Widerklagen auf Nichtigerklärung eingereicht. Die Zahl der Widerklagen übersteigt die Zahl der Verletzungsfälle, da einzelne Beklagte separate Widerklagen einreichen müssen. Darüber hinaus erhielt das Gericht 32 (separate) Nichtigkeitsklagen und 24 Anträge auf einstweilige Anordnungen (siehe Abbildung 1).


Die meisten Fälle wurden in Deutschland eingereicht (213 Fälle), eine kleinere Anzahl von Fällen in Den Haag (9) und Brüssel (2).


Betrachtet man die Themen der Patentstreitigkeiten, so betrafen fast 40 % der Verletzungsfälle ein Patent aus dem Bereich der Elektrotechnik. Am häufigsten wurden jedoch Nichtigkeitsklagen gegen Patente aus dem Bereich des täglichen Bedarfs eingereicht (fast 50 %; Abbildung 2).

Gut begründet und wertvoll

Im ersten Jahr bearbeitete das EPG hauptsächlich Fälle in Eilverfahren. Dabei wurden verfahrensrechtliche Aspekte des EPG-Übereinkommens weiter geklärt. So stimmte das Gericht erster Instanz zu, die Verfahrenssprache auf Antrag eines beklagten KMU von Deutsch auf Englisch zu ändern. In seiner Entscheidung ging das Gericht ausdrücklich auf ein Ziel des EPG ein, nämlich einen fairen Zugang zum Recht, insbesondere für KMU, zu gewährleisten (UPC_CFI_373/2023).


Darüber hinaus gibt die erste materiellrechtliche Entscheidung des Berufungsgerichts einen Vorgeschmack darauf, wie grundlegende Rechtsbegriffe im Rahmen des EPG-Übereinkommens ausgelegt werden sollten. In der Rechtssache NanoString gegen 10x Genomics vertrat das Berufungsgericht im Gegensatz zum Gericht erster Instanz die Auffassung, dass es "sehr wahrscheinlich" sei, dass das betreffende Patent nicht rechtsbeständig sei. Insbesondere wurde es als "höchstwahrscheinlich" angesehen, dass die beanspruchte Erfindung nicht erfinderisch sei. Bemerkenswert ist, dass das Berufungsgericht bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit nicht ausdrücklich den strukturellen "Problem-und-Lösungs"-Ansatz des Europäischen Patentamts verwendet hat.


Sowohl die erstinstanzlichen als auch die Berufungsentscheidungen sind gut begründet und bieten wertvolle Einblicke in das EPG. Diese Ansicht wird durch unsere eigenen Erfahrungen bei der Teilnahme an Anhörungen vor dem EPG bestätigt. In diesen bestätigten sowohl juristisch als auch technisch qualifizierte Richter ihr umfassendes Fachwissen.

Der erste Eindruck ist positiv

Der Start des EPG kann als Erfolg gewertet werden. Die ersten Urteile in der Sache sowohl des Gerichts erster Instanz als auch des Berufungsgerichts haben einen soliden Eindruck hinterlassen, und die Gerichte scheinen ihre strengen Fristen einzuhalten. Wir freuen uns darauf, die Parteien vor dem neuen Europäischen Patentstreitgericht zu unterstützen und zur weiteren Rechtsentwicklung beizutragen.


Abbildung 1: Klagen vor dem Gericht erster Instanz 

Abbildung 2: Patentklassen, in denen Ansprüche angemeldet wurden

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