Einblick

Achten Sie auf die Wahl der Sprache in Patentverfahren

In vielen Situationen kann das Patentrecht Übersetzungen erfordern, zum Beispiel von Patenten oder Dokumenten zum Stand der Technik. Unter anderem hat die Einführung des Einheitspatents neue Übersetzungsanforderungen mit sich gebracht. Dabei ist zu beachten, dass Computerübersetzungen ausdrücklich nicht zulässig sind. Es ist gut, sich dessen bewusst zu sein.

Sprachliche Anforderungen

 Patentrechte sind Rechte, die für die Bewohner eines bestimmten Landes eine rechtliche Wirkung haben. Genauso wie die nationale Gesetzgebung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Länder sprachliche Anforderungen an eingereichte Patentanmeldungen und Patente stellen. In der Regel muss eine Patentanmeldung dann in der offiziellen Landessprache eingereicht oder zumindest in diese übersetzt werden.


Mit der Einführung des Einheitspatents kam eine Übersetzungspflicht hinzu. Wird ein einheitliches Patent in englischer Sprache erteilt, muss es in eine der 23 anderen Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden. Wird das Patent in Französisch oder Deutsch erteilt, muss es ins Englische übersetzt werden.


Obwohl die Länder selbst keine sprachlichen Anforderungen an Dokumente des Standes der Technik stellen, können auch hier Übersetzungen wünschenswert sein. Manchmal ist eine Übersetzung für den Anmelder unerlässlich. Dies kann in der Tat wesentlich sein, um die Relevanz des Dokuments für die Patentierbarkeit einer Erfindung besser beurteilen zu können.

Qualität

Es wird niemandem entgangen sein, dass künstliche Intelligenz bei der Erstellung von Übersetzungen sehr hilfreich sein kann. Je nach Situation kann dies tatsächlich eine Lösung sein. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass diese Werkzeuge die richtige Qualität liefern. Ein kleiner Übersetzungsfehler kann für Rechte, in die viel investiert wurde, große Folgen haben. Außerdem ist es nicht immer möglich, eine Übersetzung aus einer oder in eine Sprache zu überprüfen, die der Benutzer selbst nicht ausreichend beherrscht. Hinzu kommt, dass das einheitliche Patentsystem ausdrücklich keine Computerübersetzungen zulässt.

Maßgeschneiderte Übersetzungen

Dank unseres umfangreichen internationalen Netzwerks kann V.O. für jedes Dokument die gewünschte Übersetzung liefern. Wir verfolgen auch aufmerksam die Entwicklung von Computerübersetzungsprogrammen wie Patent Translate des Europäischen Patentamts, Google Translate, IP.Translator, und DeepL. Auf diese Weise können wir je nach Situation und Bedarf auf (zertifizierte menschliche) Übersetzer, Computerübersetzungsprogramme oder eine Kombination davon zurückgreifen.


Für Übersetzungen oder Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Patentanwalt.

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