Aktuell
Ein Update zum Einheitspatentsystem
Ab dem 1. Juni 2023 bietet das Europäische Patentamt (EPA) die Möglichkeit, ein erteiltes europäisches Patent als einheitliches Patent zu registrieren. Dieses einheitliche Patent gilt in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die 80 % des BIP der EU repräsentieren. Vor seiner Einführung war es ungewiss, ob die Patentinhaber das Einheitspatentsystem bereitwillig annehmen würden, da sie befürchteten, ihr Patent in einem einzigen Gerichtsverfahren zu verlieren. Schauen wir uns einige Statistiken über Einheitspatente in den letzten 1,5 Jahren an, um einen ersten Einblick in die Akzeptanz des Einheitspatentsystems durch seine Nutzer zu erhalten.
Wie viele Einheitspatente wurden angemeldet?
In absoluten Zahlen sind beim EPA seit Inkrafttreten des Einheitspatentsystems (Stand: Oktober 2024) etwa 40 000 Anträge auf einheitliche Wirkung eingegangen. Dies bedeutet, dass insgesamt 20,9 % der erteilten Patente als Einheitspatent eingetragen wurden. Bemerkenswert ist jedoch, dass der Anteil der Einheitspatente zu steigen scheint. Während im Jahr 2023 nur für 17,5 % der erteilten Patente ein Antrag auf einheitliche Wirkung gestellt wurde, ist diese Zahl im Jahr 2024 bereits auf 25,1 % gestiegen.
Wer nutzt das einheitliche Patentsystem?
Betrachtet man den geografischen Standort der Inhaber, so werden Anträge auf einheitliche Wirkung häufig von Inhabern mit Sitz in der EU eingereicht (30,7 % - Stand Oktober 2024) (Abbildung 1). Was die Größe der Inhaber betrifft, so entfällt der größte Teil der Einheitspatente auf Großunternehmen (56,9 %), während KMU und Einzelerfinder 23,5 % der insgesamt angemeldeten Einheitspatente ausmachen. Der Rest entfällt auf Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen, die etwa 7,6 % der gesamten Einheitspatente besitzen. Die Anerkennungsquote scheint bei den KMU höher zu sein als bei den Großunternehmen. KMU melden einen größeren Anteil ihrer Gesamtpatente als Einheitspatente an (Abbildung 2).
Anerkennungsquote in verschiedenen Technologiebereichen (Quelle: EPA)
Tabelle 1 zeigt den Anteil der erteilten europäischen Patente, die als Einheitspatent angemeldet wurden, nach Technologiebereichen. Aus den Daten lässt sich ableiten, dass Einheitspatente in den Bereichen „Lebensmittelchemie“ und „Bauwesen“ relativ beliebt sind. In diesen Bereichen sind etwa 29 % bzw. 27 % aller erteilten Patente Einheitspatente. In der Elektrotechnik (mit einem Sternchen gekennzeichnet) war der Prozentsatz dagegen weit unterdurchschnittlich. In diesem Bereich ist ein relativ großer Anteil der Patente im Besitz von Tech-Giganten, die bei der Erteilung von Einheitspatenten eher vorsichtig sind.
Zusammengefasst
Etwa ein Fünftel aller erteilten Patente wurde seit dem Inkrafttreten des Systems im Juni 2023 als Einheitspatent validiert, wobei die Zahlen je nach Technologiebereich sehr unterschiedlich sind. Insgesamt ist dies ein recht vielversprechender Anfang. Da der Anteil der europäischen Patente, die als Einheitspatente angemeldet werden, im Jahr 2024 höher ist als im Jahr 2023, wird das System mit der Zeit immer beliebter. Auch wenn das Einheitspatentsystem insbesondere von großen Unternehmen noch nicht in großem Umfang angenommen wurde, wird es von diesen auch nicht abgelehnt.
Unsere Patentanwälte können Sie eingehend und fallweise über die Vor- und Nachteile des Einheitspatentsystems beraten.
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