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Wie steht es um Ihre „AGB“?
Die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird oft unterschätzt - die Wörter ganz auszuschreiben ist manchmal sogar zu viel. „Wer liest die denn überhaupt?“, „‚Wir wissen ja selbst nicht, was da drin steht“‘, „‚Wir greifen selten darauf zurück‘“ und „‚Warum sollten wir Allgemeine Geschäftsbedingungen aufstellen, wenn die Zusammenarbeit mit diesem Kunden oder Lieferanten gut läuft?“‘ sind Argumente, die man mit einiger Regelmäßigkeit hört.
Warum allgemeine Geschäftsbedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar fest. Wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten oder gekauft werden, sind u. a. grundlegende Vereinbarungen über Lieferung, Risiko- und Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen und Garantien wichtig. Wenn diese Regeln im Voraus bekannt sind und besprochen werden können (in der Angebotsphase), lassen sich viele spätere Probleme vermeiden.
Warum eine spezielle IP-Klausel?
Klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind auch im Bereich der geistigen Eigentumsrechte wichtig. Wer muss tätig werden oder haftet, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung die Rechte Dritter verletzt, wer hat oder erwirbt die Rechte an dem entwickelten Produkt oder dem Verfahren, wem gehören die Zeichnungen, wie weit reicht die zulässige Nutzung und wer darf sie später ändern?
Die Erfahrung zeigt, dass branchenübliche allgemeine Bedingungen für die grundlegenden Zahlungs- und Liefervereinbarungen oft ausreichen, dass aber IP-Klauseln manchmal fehlen oder nicht richtig auf die spezifische Situation zugeschnitten sind. Gerade diese IP-Klauseln werden in der Regel nicht in ein Angebot aufgenommen.
Vier Grundregeln
1. Legen Sie Ihren Angeboten immer Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei.
Ein Verweis auf die Website ist oft nicht ausreichend.
2. Auch wenn sie oft nicht gelesen werden, müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Vergewissern Sie sich, dass in Ihrem Angebot angegeben ist, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und dass Ihr Kunde deren Anwendbarkeit und Erhalt durch seine Unterschrift bestätigt.
3. Wenn Sie Einkaufsbedingungen erhalten, lesen Sie diese sorgfältig.
Wenn sie von Ihren eigenen Bedingungen abweichen, reagieren Sie darauf. Andernfalls gelten die zuerst zugesandten Bedingungen.
4. Zwingen Sie sich, Ihre Bedingungen regelmäßig selbst durchzusehen und zu prüfen, ob alles noch zu Ihrem Unternehmen passt.
Wenn Sie z. B. neben dem Verkauf Ihres Produkts auch Dienstleistungen anbieten oder von einer neuen ausländischen Niederlassung aus liefern, kann es durchaus sein, dass einige Bestimmungen angepasst werden müssen. Natürlich können auch neue Gesetze und Vorschriften eine Anpassung erfordern. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, Ihre Geschäftsbedingungen alle paar Jahre von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
In all diesen Fragen helfen Ihnen die Anwälte von V.O. gerne weiter.
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