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Kann ich ein Patent nur für bahnbrechende Erfindungen erhalten?

Bei meiner Arbeit als Patentanwalt stelle ich fest, dass unter Erfindern viel Verwirrung über die Voraussetzungen für ein Patent herrscht. Viele Erfinder scheinen den Eindruck zu haben, dass Patente nur für „bahnbrechende Erfindungen“ erteilt werden, wie z. B. die mRNA-Technologie, die u. a. den Covid-Impfstoffen zugrunde liegt, oder neuartige Batterietechnologien. Diese Erfinder halten ihre Erfindung in der Regel für „naheliegend“ und machen sie der Öffentlichkeit zugänglich, ohne ein Patent anzumelden, wodurch ein großes Potenzial ungenutzt bleibt.

Patente können für jede Erfindung erteilt werden, die neu und erfinderisch ist und eine gewerbliche Anwendung findet. Obwohl das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit nicht schwarz-weiß ist, ist es definitiv nicht der Fall, dass nur bahnbrechende Lösungen patentwürdig sind.
Im Gegenteil, viele patentierbare Erfindungen bestehen in kleinen Verbesserungen bekannter Produkte oder Verfahren. Ein berühmtes Beispiel - zumindest in den Niederlanden - ist der Keks („beschuit“) mit einer Einkerbung, die es dem Verbraucher ermöglicht, ihn leicht aus der Dose zu nehmen, ohne dass er zerbricht.


Im Nachhinein waren viele der Meinung, dass die Kerbe „offensichtlich“ war und dass „jeder darauf hätte kommen können“. Vielleicht hätten auch andere auf diese Lösung kommen können, aber das bedeutet nicht, dass der Erfindung die erfinderische Tätigkeit fehlt. Bei der Patentierung geht es im Wesentlichen um die Frage, ob andere auch ohne Kreativität auf die Lösung gekommen wären. Im vorliegenden Fall zeigte sich, dass das Problem des Keksbrechens zwar schon lange bekannt war, aber noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Dementsprechend wurde ein Patent nicht nur erteilt, sondern auch vor Gericht bestätigt, was zeigt, dass auch kleine Verbesserungen sehr wohl patentierbar sein können!

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