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Patente als
Eintrittskarte 
 für Steuervorteile

Sowohl in den Niederlanden als auch in Belgien bietet der Innovationsabzug erhebliche Steuervorteile für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Die niederländische Innovationsbox bietet einen ermäßigten Steuersatz auf Innovationsgewinne, während in Belgien ein bestimmter Prozentsatz dieser Gewinne vollständig von der Steuer befreit wird. Für innovative Unternehmen lohnt es sich, diese Möglichkeiten zu prüfen.

Niederlande: Die Innovationsbox fördert die innovative Forschung von Unternehmern

Die Innovationsbox ist eine Regelung im Rahmen der Körperschaftssteuer, die Gewinne aus selbst entwickelten immateriellen Vermögenswerten wie neuen Produkten, Produktionsverfahren oder Software zu einem ermäßigten Satz besteuert. Gewinne, die unter diese Regelung fallen, werden effektiv mit rund 9 % besteuert, statt mit dem regulären Satz von bis zu 25,8 %.


Die Regelung gilt nur für Wirtschaftsgüter, die vom Unternehmen selbst entwickelt wurden. Es wird zwischen kleinen und großen Unternehmen unterschieden. Kleine Unternehmen können auf der Grundlage eines WBSO-Beschlusses teilnehmen, während größere Unternehmen zusätzliche Rechte (z. B. ein Patent) für den entwickelten Vermögenswert nachweisen müssen. Ein Unternehmen gilt als „klein", wenn der Gesamtbruttogewinn aus dem Vermögenswert in den letzten fünf Jahren höchstens 37,5 Mio. EUR und der Gesamtumsatz im selben Zeitraum höchstens 250 Mio. EUR beträgt. 

    

Unternehmensgewinn

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass 100 % des Unternehmensgewinns unter die Innovationsbox fallen können. Selbst bei High-Tech-Unternehmen, bei denen F&E vollständig mit dem Geschäftsbetrieb verflochten ist, wird ein Teil des Gewinns der „unternehmerischen Funktion“ des Unternehmens zugerechnet. Daher werden die Steuerbehörden immer nur einen Teil des Gewinns unter die Innovationsbox fallen lassen.


Welcher Teil in die Innovationsbox fällt, hängt von der Rolle der FuE im Geschäftsmodell ab. Um den Teil des Gewinns zu bestimmen, der für die Innovationsbox in Frage kommt, wird in der Regel eine der folgenden Methoden angewandt: die Abschöpfungsmethode, die Kostenaufschlagsmethode, die Pro-Asset-Methode oder die Pauschalmethode. Die am besten geeignete Methode wird durch eine Funktionsanalyse ermittelt. V.O. arbeitet mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, die in dieser Hinsicht Unterstützung leisten können.
   

Belgien: Innovationsabzug, ein Gewinn für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der belgische Innovationsabzug richtet sich an Unternehmen, die Einkünfte aus geistigem Eigentum, wie Patenten oder urheberrechtlich geschützter Software, erzielen. Diese Regelung hat 2016 den alten Patentabzug ersetzt und spiegelt nun die tatsächlichen FuE-Anstrengungen der Unternehmen besser wider.


Obwohl die verwaltungstechnischen Anforderungen recht streng sind, bleibt sie ein starker steuerlicher Hebel für Unternehmen, die in technologische Innovation investieren. Ziel ist es, die Innovation und die Valorisierung von Technologie in Belgien zu fördern. Durch Investitionen in F&E in Belgien können Unternehmen ihre Steuerlast erheblich senken und ihre Wettbewerbsposition stärken - ein echter Gewinn für innovative KMU.


Effektive Steuerentbelastung

Unternehmen können bis zu 85 % ihres Netto-Innovationseinkommens vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Dadurch kann sich die effektive Steuerbelastung auf 3,75 % anstelle des regulären Satzes von 25 % verringern, abhängig von der sogenannten „Nexus-Break“. Dabei handelt es sich um einen Korrekturfaktor, der festlegt, inwieweit die Innovation auf FuE zurückzuführen ist, die vom Unternehmen selbst oder von unabhängigen Dritten durchgeführt wurde. In der Praxis profitieren vor allem KMU mit einem konsolidierten Umsatz von weniger als 750 Millionen Euro davon, da sie nicht von der OECD-Mindeststeuer (Säule 2) von 15 % betroffen sind, die den Vorteil für große multinationale Unternehmen teilweise neutralisieren kann.


Sie gilt für Patente, urheberrechtlich geschützte Software (wenn sie mit Forschung und Entwicklung zusammenhängt), Züchterrechte und Arzneimittel für seltene Krankheiten. Ausgenommen sind Warenzeichen, Handelsnamen und Domänennamen. Außerdem muss das Unternehmen der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer der Rechte sein, z. B. als (Mit-)Eigentümer, Lizenznehmer oder Nießbraucher, und der belgischen Körperschaftssteuer unterliegen.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Unternehmen für Steuervorteile in Frage kommt oder haben Sie andere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Patentanwalt. Wir helfen Ihnen gerne weiter oder verweisen Sie an einen geeigneten Steuerberater.

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