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Revision des niederländischen Patentgesetzes: Vom Registrierungspatent zum geprüften Patent

Anfang dieses Jahres hat der Ministerrat des Königreichs einem Vorschlag zur Modernisierung des niederländischen Patentgesetzes (Rijksoctrooiwet) zugestimmt. Der Gesetzentwurf liegt derzeit dem Staatsrat zur Beratung vor und wird anschließend im Repräsentantenhaus und im Senat behandelt. Die vorgeschlagenen Änderungen können Auswirkungen auf Ihre Patentstrategie haben. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Änderungen und was diese für Sie bedeuten können.

Vom Registrierungspatent zum geprüften Patent

Im derzeitigen System können Sie noch relativ einfach und schnell ein niederländisches Patent erhalten. Das Patent wird automatisch erteilt, unabhängig vom Ergebnis der durchgeführten Neuheitsrecherche. Mit dem neuen Gesetz wird sich dieses System grundlegend ändern. Eine Anmeldung wird nicht mehr automatisch erteilt, sondern erst dann, wenn der Prüfer feststellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dieses System ist mit dem europäischen Patentsystem vergleichbar.


Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass eine internationale (PCT-)Anmeldung direkt in den Niederlanden weitergeführt werden kann, ohne den Zwischenschritt über eine europäische Anmeldung.

Mögliche Auswirkungen auf Ihre Patentstrategie

Es wird erwartet, dass das neue Gesetz Anfang 2028 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt wird es in den meisten Fällen länger dauern, bis ein niederländisches Patent erteilt wird. Außerdem wird es nicht mehr selbstverständlich sein, dass ein Patent tatsächlich erteilt wird. Auch die Kosten können steigen, wenn während des Prüfungsverfahrens zusätzliche Handlungen erforderlich sind. Diese Änderungen können Auswirkungen auf Ihre Patentstrategie haben.


Derzeit besteht eine beliebte Patentstrategie darin, zunächst eine niederländische Anmeldung einzureichen und diese erteilen zu lassen. Bei Bedarf kann der Schutz anschließend über eine (internationale) Folgeanmeldung auf andere Länder ausgeweitet werden. Dieser Ansatz ist relativ schnell und kostengünstig und führt nahezu sicher zu einem Patent. Nach der Gesetzesänderung wird diese Strategie weniger naheliegend sein. Unternehmen können sich beispielsweise dafür entscheiden, direkt eine europäische Anmeldung einzureichen oder die erste Anmeldung später zurückzuziehen und nur mit der Folgeanmeldung fortzufahren.


Darüber hinaus eröffnet die Möglichkeit, die Anmeldung nach der PCT-Phase direkt in den Niederlanden weiterzuführen, neue Optionen. Dadurch kann eine europäische Anmeldung als Zwischenschritt nach der PCT-Phase entfallen.

Innovationsbox

Patente spielen häufig auch eine Rolle bei der sogenannten Innovationsbox, einer steuerlichen Regelung, bei der Gewinne aus Innovationen niedriger besteuert werden. Für größere Unternehmen ist ein Schutzrecht, wie beispielsweise ein Patent, Voraussetzung, um diese Regelung nutzen zu können. Dies macht das derzeitige niederländische Registrierungspatent attraktiv. Da sich dies durch die Gesetzesänderung ändern kann, kann es für Unternehmer, die die Innovationsbox nutzen, sinnvoll sein, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Patent anzumelden. Es empfiehlt sich, hierzu rechtzeitig Beratung einzuholen.

Weitere Informationen zur Innovationsbox finden Sie in dem Artikel auf unserer Website.

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