Kluge Anmeldung für Start-ups und Scale-ups

Für junge Unternehmen ist geistiges Eigentum oft eines der wertvollsten Unternehmensgüter. Es verschafft exklusive Rechte und stärkt die Marktposition, aber möglicherweise noch wichtiger: Es schafft Verhandlungsspielraum gegenüber Investoren, Kooperationspartnern und bei einem möglichen Exit. Gleichzeitig ist das Budget meist begrenzt, insbesondere in der frühesten Phase eines Unternehmens. Wie setzen Sie Ihr verfügbares Budget möglichst effektiv ein, sodass Sie das Maximum aus Ihrem geistigen Eigentum herausholen?

Gute Vorbereitung

Bei der Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen liegen die Hauptkosten in der Regel nicht in den amtlichen Anmelde- oder Aufrechterhaltungsgebühren, sondern in der Erstellung der Patentanmeldung selbst. Dies ist ein intensiver Prozess, der viel Zeit und Fachwissen erfordert. Gerade deshalb ist es entscheidend, diesen Ablauf so effizient wie möglich zu gestalten. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied ausmachen.

Was möchten Sie patentieren?

Eine häufige Falle besteht darin, dass während der Ausarbeitung der Anmeldung noch neue Ideen oder Varianten auftauchen, die ebenfalls in das Patent aufgenommen werden müssen. Obwohl dies manchmal notwendig ist, führt es nahezu immer zu zusätzlichem Aufwand. Es ist daher ratsam, im Vorfeld klar festzulegen, was patentiert werden soll.


Ein effektives Hilfsmittel hierbei ist ein Invention Disclosure Form (IDF) oder eine Erfindungsmeldung. In einem IDF bzw. einer Erfindungsmeldung werden unter anderem die technischen Aspekte der Erfindung festgehalten. Das rechtzeitige Erstellen und Bereitstellen der richtigen Abbildungen sowie einer experimentellen Beschreibung kann den Schreibprozess ebenfalls erheblich beschleunigen.

Niederländische Patentanmeldungen          sind relativ kosteneffizient und bieten        eine solide Grundlage.“

 Wo liegt der kommerzielle Aspekt Ihrer Erfindung?

Es ist wichtig, über die kommerziellen Aspekte der Erfindung nachzudenken – nicht nur über das aktuelle Potenzial, sondern gerade auch über das zukünftige. Wo würden Investoren zusätzliche Chancen und Risiken in Bezug auf die wirtschaftlichen Aspekte der Erfindung sehen? Investoren erkennen möglicherweise weitere Anwendungen der Erfindung, die über Ihr ursprüngliches Ziel hinausgehen. Es kann daher sinnvoll sein, diese Anwendungen ebenfalls zu patentieren.


Eine weitere relevante Frage ist, welche möglichen Exit-Strategien bestehen und wie sich diese in eine gewünschte Patentschutzstrategie übersetzen lassen. Gibt es beispielsweise potenzielle Übernahmepartner, die bereits ein bestimmtes Produkt oder Verfahren vermarkten, in dem die Erfindung eingesetzt werden könnte? Dann kann es ratsam sein, diese ausdrücklich in die Patentanmeldung aufzunehmen.

Wer ist der Erfinder und der Anmelder?

Ein Aspekt, der häufig mehr Aufmerksamkeit erfordert als zunächst erwartet, ist die Feststellung, wer der Erfinder ist und wer als Anmelder auftritt. Dies ist nicht nur eine rechtliche Voraussetzung, sondern kann auch ein sensibles Thema sein. Das gilt insbesondere bei Kooperationen, Ausgründungen oder externen Entwicklern. Klare Vereinbarungen im Vorfeld – vorzugsweise in einem Vertrag festgehalten – vermeiden Diskussionen während und nach dem Anmeldeverfahren.

Lokal beginnen, international denken

Für niederländische und einige belgische Unternehmen mit begrenztem Budget ist es nicht ungewöhnlich, mit einer ersten Anmeldung in den Niederlanden zu starten, auch wenn zukünftige Aktivitäten im Ausland geplant sind. Niederländische Patentanmeldungen sind relativ kosteneffizient und bieten eine solide Grundlage.


Für deutsche und belgische Patentanmeldungen ist der Kostenvorteil bei internationalen Ambitionen aufgrund der Sprachregelungen geringer. In Belgien und Deutschland ist daher eine europäische Erstanmeldung üblich, es sei denn, es bestehen keine Auslandspläne. In solchen Fällen kann eine nationale belgische oder deutsche Patentanmeldung ausreichend sein und aufgrund steuerlicher Vorteile mitunter sogar bevorzugt werden. Zudem können deutsche Patentanmeldungen in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und müssen erst zum Ende von zwölf Monaten in deutsche Sprache übersetzt werden. Der Recherchebericht wird basierend auf der englischen oder französischen Anmeldung erstellt. In Deutschland ist es ausserdem möglich, Produkte mit einem Gebrauchsmuster (EN: utility model; DE: Gebrauchsmuster) sehr kosteneffizient zu schützen.


Anschließend können Sie gegebenenfalls über den PCT-Weg eine oder mehrere Folgeanmeldungen einreichen, die zu einem breiteren Schutz in verschiedenen Jurisdiktionen führen. Dieser gestufte Ansatz bietet Flexibilität und verschiebt die Prüfungs- und Aufrechterhaltungskosten um ein oder mehrere Jahre.

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