Bei der Beantragung von Patentschutz in mehreren Ländern ist es wichtig, strategisch vorzugehen, beispielsweise indem man mit einer Prioritätsanmeldung beginnt. Dieser Artikel verdeutlicht Ihnen anhand eines anschaulichen Schemas, welche Schritte im Verfahren durchlaufen werden, von der Prioritätsanmeldung bis hin zu Folgeanmeldungen und Teilanmeldungen, und erläutert die Rolle der Neuheitsschonfrist.
Eine
typische Patentstrategie
Priorität
Wenn Sie in mehreren Ländern Patentschutz erlangen möchten, ist es nicht erforderlich, direkt in den verschiedenen Ländern Patentanmeldungen einzureichen. In der Regel beginnt eine Anmeldestrategie mit einer ersten Patentanmeldung, die als Prioritätsanmeldung bezeichnet wird. In der folgenden Darstellung ist dies die europäische Anmeldung EP1, in der die Erfindung A beansprucht wird. Nach Einreichung der Prioritätsanmeldung können Sie innerhalb von zwölf Monaten eine oder mehrere Folgeanmeldungen einreichen, in denen Sie die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nehmen. Das Datum, an dem die Prioritätsanmeldung eingereicht wurde, gilt somit als maßgebliches Datum für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit der Folgeanmeldung. In der Grafik hat die Veröffentlichung der Erfindung A während des Prioritätsjahres somit keinen Einfluss auf die Beurteilung von EP1 oder Folgeanmeldungen.
Mehrere Prioritätsanmeldungen
Bei komplexen Entwicklungsprozessen ist es möglich, mehrere Prioritätsanmeldungen einzureichen und daraus eine Priorität geltend zu machen. Dies ist eine gute Strategie, wenn Sie die Erfindung während des Prioritätsjahres weiterentwickeln und das Risiko besteht, dass im Prioritätsjahr relevante Veröffentlichungen dazu erscheinen. In der Übersicht beschreibt die zweite Prioritätsanmeldung (EP2) beispielsweise die Erfindung A+B.

Schonfrist
Es kommt vor, dass ein Erfinder die Erfindung (versehentlich) selbst offenbart, bevor eine Patentanmeldung eingereicht wurde. In einigen Ländern dient dann eine sogenannte Neuheitsschonfrist als Sicherheitsnetz. Die Offenbarung durch den oder die Erfinder selbst wird dann bei der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit einer späteren Patentanmeldung nicht berücksichtigt. In den Vereinigten Staaten und Japan gilt in der Regel eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten nach solchen Offenbarungen. Auch das deutsche Gebrauchsmuster kennt eine entsprechende Schonfrist von sechs Monaten für eigene Offenbarungen. Für europäische Patentanmeldungen gibt es keine Neuheitsschonfristen, daher ist bei der Offenbarung der Erfindung weiterhin Vorsicht geboten.
“Für eine Teilanmeldung gilt als Startdatum der Anmeldetag der Stammanmeldung.”
Folgeanmeldungen
Die am häufigsten gewählte Folgeanmeldung ist eine PCT-Anmeldung. Der Patent Cooperation Treaty (PCT) ermöglicht es Ihnen, durch eine einzige internationale Anmeldung Schutz in einem oder mehreren der 158 Vertragsstaaten zu erlangen. Eine PCT-Anmeldung führt jedoch nicht zu einem Weltpatent. Spätestens etwa 2,5 Jahre nach Einreichung der Prioritätsanmeldung kann die PCT-Anmeldung als separate Anmeldungen in einem oder mehreren der Vertragsstaaten und Regionen weiterverfolgt werden. In der nachstehenden Übersicht wurde eine weitere europäische Patentanmeldung (EP3) sowie separate Anmeldungen in den Vereinigten Staaten, China und Japan gewählt. Es ist wichtig zu wissen, dass einige Länder dem PCT nicht beigetreten sind. Beispiele hierfür sind Taiwan, Argentinien und einige kleinere Rechtsordnungen. Für diese Länder müssen am Ende des Prioritätsjahres separate Anmeldungen eingereicht werden.
Abspaltungsanmeldung
In den meisten Ländern ist es möglich, eine Teilanmeldung (auch als Divisional- oder Tochteranmeldung bezeichnet) einzureichen, solange die Stammanmeldung noch anhängig ist. In der Darstellung ist EP4 eine Teilanmeldung, die eingereicht wurde, bevor die Stammanmeldung EP3 erteilt wurde. Teilanmeldungen können beispielsweise dazu dienen, einen breiteren oder umgekehrt einen engeren Patentschutz als für das Stammpatent zu erlangen. Dies kann dazu beitragen, das eigene kommerzielle Produkt oder das eines Mitbewerbers besser abzusichern.
Laufzeit eines Patents
Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt in der Regel zwanzig Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Wurde eine Priorität in Anspruch genommen? Dann beginnt die Laufzeit ab dem Anmeldetag der Folgeanmeldung. Für eine Teilanmeldung gilt als Startdatum der Anmeldetag der Stammanmeldung.
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