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Intelligent geschützt: Welches geistige Eigentum steckt in Ihren Ohrstöpseln?

Bei der Entwicklung und dem Schutz innovativer Technologien, wie z. B. kabellosen Kopfhörern, kommen verschiedene Formen des geistigen Eigentums (IP) zum Tragen. Jedes Schutzrecht schützt einen anderen Aspekt der Technologie. Durch die Kombination dieser Rechte können Sie ein Produkt als Ganzes wirksam schützen - technisch, optisch und kommerziell.
Ich habe die Elemente eines Produkts, wie z. B. kabellose Kopfhörer, aufgelistet, auf denen geistiges Eigentum beruhen kann, und erläutert, wie man diese Rechte schützen kann.
Patentrechte
Patentrechte schützen Erfindungen technischer Natur, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent hat eine Gültigkeit von bis zu 20 Jahren. Mit einem Patent können Sie anderen Parteien verbieten, die patentierte Sache ohne Erlaubnis zu verwenden.
Beispiele für Technologien in Ohrstöpseln, die (potenziell) patentierbar sind:
- aktive Geräuschunterdrückung;
- drahtlose Verbindung der Ohrstöpsel mit anderen Geräten wie dem Telefon, z. B. über Bluetooth;
- Lade- und Speichermechanismen wie drahtloses Aufladen, magnetische Befestigung im Ladeetui oder Ladezustand der Ohrstöpsel;
- In-Ear-Erkennung, so dass der Ton unterbrochen wird, wenn sich der Ohrhörer außerhalb des Ohrs befindet
- Klopftasten, um z. B. die Musik anzuhalten oder den nächsten Titel auszuwählen.
Markenrechte
Markenrechte schützen den Markennamen und das Logo des Produkts, damit die Verbraucher das Produkt von anderen Produkten unterscheiden können. Eine Markeneintragung ist 10 Jahre lang gültig und kann unbegrenzt verlängert werden, solange die Marke im Geschäftsverkehr verwendet wird.
Beispiele für Aspekte, die durch eine Markeneintragung geschützt werden können:
- der Markenname des Unternehmens, das die Kopfhörer herstellt (z. B. Apple, Samsung);
- der Markenname der Kopfhörer (z. B.: Airpods oder Galaxy Buds);
- das Logo der Marke.
Geschmacksmusterrechte
Geschmacksmusterrechte schützen das Erscheinungsbild von Produkten. Eine Geschmacksmustereintragung ist fünf Jahre lang gültig und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden, bis zu einer Höchstdauer von 25 Jahren.
Beispiele für Aspekte, die mit einem Geschmacksmusterrecht geschützt werden können, sind:
- die Form der Ohrstöpsel;
- die Form des Lade- und Aufbewahrungsgehäuses;
- die Anordnung der Sensoren und Bedientasten.
Lessen Sie auch: 'Verschiedene Rechte an geistigem Eigentum'
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