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Technischer
Beitrag entscheidend
für KI-Patent
Lösung eines technischen Problems
Dem Europäischen Patentamt (EPA) zufolge ist eine KI-Erfindung nur dann patentierbar, wenn sie nachweislich ein technisches Problem löst. Obwohl KI-Modelle wie neuronale Netze im Wesentlichen mathematisch und abstrakt sind, sind sie es nicht mehr, wenn sie für konkrete technische Zwecke eingesetzt werden. Zum Beispiel, wenn KI in medizinischen Geräten eingesetzt wird, um Anomalien wie Herzrhythmusstörungen zu erkennen, oder wenn sie durch Signalverarbeitung zur Bild- und Audioklassifizierung beiträgt.
Technischer Effekt
Allerdings sind nicht alle KI-Innovationen patentierbar. Ausgeschlossen sind Innovationen, die rein abstrakter, kognitiver oder wirtschaftlicher Natur sind. Ein Algorithmus, der Dokumente nach ihrem Inhalt klassifiziert, ohne eine technische Anwendung zu haben, wird als geistige Tätigkeit betrachtet. Auch rein abstrakte Verbesserungen eines KI-Modells, wie z. B. eine höhere Genauigkeit bei der Vorhersage von Präferenzen oder wirtschaftlichen Trends, sind nicht ausreichend. Diese Unterscheidung ist im COMVIK-Ansatz verankert, mit dem das EPA prüft, ob eine technische Wirkung und eine erfinderische Tätigkeit tatsächlich erreicht wurden. Diesem Ansatz zufolge sollten bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nur die technischen Merkmale einer KI-Innovation berücksichtigt werden.
Konkrete Anwendung
Vor kurzem hat das EPA die Messlatte höher gelegt. Es reicht nicht mehr aus, eine KI-Technik nur zu erwähnen. Die Patentanmeldung muss zeigen, wie das Modell technisch integriert und funktional an eine bestimmte Anwendung gebunden ist. Insbesondere müssen Patentanmeldungen klar beschreiben, wie und in welchem Kontext das KI-Modell angewendet wird. Zum Beispiel, wie genau es zu einer besseren Signalverarbeitung oder einer effizienteren Nutzung von Hardware beiträgt. Fehlen diese Angaben, besteht die Gefahr, dass eine Anmeldung wegen unzureichenden technischen Beitrags zurückgewiesen wird.
“Erfolgreiche KI-Patente sind nicht mehr nur eine Frage smarter Algorithmen.”
Reproduzierbar
Darüber hinaus wird die Reproduzierbarkeit des technischen Effekts gefordert. Das bedeutet, dass Patentanmeldungen ausreichende Angaben darüber enthalten sollten, wie die Modelle trainiert werden, einschließlich spezifischer Eigenschaften der Trainingsdaten. In der Praxis führt dies dazu, dass Unternehmen und Forscher ihre KI-Methoden genauer dokumentieren und erklären müssen.
Europa im Vergleich zu den USA
Obwohl das EPA und das US-amerikanische Patent- und Markenamt (United States Patent and Trademark Office, USPTO) in der Anforderung, dass KI-Erfindungen eine technische Anwendung haben müssen, weitgehend übereinstimmen, gibt es Unterschiede in der Gewichtung. Diese machen das US-System offener für KI-bezogene Anmeldungen. So achtet das USPTO beispielsweise mehr auf die praktische Anwendbarkeit und die konkreten Verbesserungen, die KI in der realen Welt bietet, während das EPA speziell auf die technische Natur und die Implementierungsdetails der KI-Anwendung achtet.
Eine KI-Erfindung ist patentierbar, wenn sie explizit eine technische Anwendung oder Verbesserung verwirklicht. Erfolgreiche Patente im KI-Sektor sind nicht mehr nur eine Frage cleverer Algorithmen, sondern auch von nachweisbaren technischen Verbesserungen in der „realen“ Welt.
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